Transport von Batterien: ZVEI aktualisiert Merkblatt
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie informiert über die Beförderung von Batterien im Hinblick auf das ADR 2015 sowie nationale Regelungen. mehr
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie informiert über die Beförderung von Batterien im Hinblick auf das ADR 2015 sowie nationale Regelungen. mehr
Die beiden multilateralen Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung von Lithiumbatterien mehr
Die Ergänzung regelt in erster Linie das Verbot von UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagiermaschinen mehr
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf mehr
Höchstens 30 Prozent Ladezustand und Cargo Aircraft Only: Die Vereinigung der Fluggesellschaften schränkt die Beförderung von Lithiumbatterien ab dem 1. April 2016 weiter ein mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480). Sie kann in Frankreich und Deutschland genutzt werden. mehr
Lufthansa Cargo verbannt Sendungen mit der UN 3171 auf Frachtflugzeuge mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert den Transport beschädigter Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 genehmigten Bedingungen befördert werden mehr
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent mehr
Auch in Holland gelten nun Erleichterungen für bestimmte viskose flüssige Stoffe, für Ausrüstungen mit Lithiumbatterien sowie in Straßentunneln mehr