UPDATE BLFA: Auch Pedelecs sind Fahrzeuge
Laut Bund/Länder-Fachausschuss Gefahrgut sind Pedal Electric Cycles selbstfahrende Geräte der UN-Nummer 3171 gemäß SV 388. Update zu E-Scooter und beigepackte Akkus auf Fahrrädern mehr
Laut Bund/Länder-Fachausschuss Gefahrgut sind Pedal Electric Cycles selbstfahrende Geräte der UN-Nummer 3171 gemäß SV 388. Update zu E-Scooter und beigepackte Akkus auf Fahrrädern mehr
Elektrokleinstfahrzeuge sollen nur zugelassen werden, wenn sie einen auswechselbaren Akku besitzen mehr
Explosivstoffe in Containern, Lithiumbatterien und nicht zuletzt die Digitalisierung von Transportdokumenten gehörten zu den teils kontrovers diskutierten Themen auf der Tagung des UN-Expertenausschusses in Genf. mehr
Um nachzuweisen, dass Hersteller ihre Lithiumbatterien auf die Tauglichkeit zur Beförderung geprüft haben, müssen sie und alle nachfolgenden Vertreiber ab 1. Januar 2020 eine Zusammenfassung des Prüfberichts bereitstellen. Es ist für die Betroffenen höchste Zeit, sich darauf vorzubereiten. mehr
Hersteller und alle nachfolgenden Vertreiber von Lithiumbatterien und Geräten mit Lithiumbatterien müssen ab 1. Januar 2020 eine Zusammenfassung des Prüfberichts zur Transporttauglichkeit vorweisen. mehr
Gibt es ein "best practise" bei verunfallten E-Autos? Dieser Frage werden Referenten auf der 13. Fachkonferenz Lithiumbatterien in Göttingen nachgehen. mehr
Der Luftfracht-Operator nimmt keine Stoffe der Klassen 4 und 5 sowie gebrauchte elektronische Geräte mit Lithiumbatterien als Fracht an mehr
Das Kreislaufsystem soll dazu dienen, Batterien aus Elektrofahrzeugen zu recyceln und die Produktion neuer Batterien in Europa zu ermöglichen. mehr
Akku-Sicherheitsschränke und Sammelbehälter sind laut Hersteller widerstandsfähig gegen große Hitzeentwicklung. mehr
Die Gesetzgebung tut sich schwer damit, der Beförderung von Lithiumbatterien einen konstanten Vorschriftenrahmen zu geben. 14 Vorschläge für die Beförderung von Lithiumbatterien muss UN SCETDG derzeit bearbeiten. mehr