Verfahren zur Überprüfung von Composite-Druckgefäßen neu gefasst
Nach 15 Jahren Betriebsdauer müssen Composite-Druckgefäße überprüft werden. Die BAM hat die Regelung neu herausgegeben. für mehr bitte anmelden
Nach 15 Jahren Betriebsdauer müssen Composite-Druckgefäße überprüft werden. Die BAM hat die Regelung neu herausgegeben. für mehr bitte anmelden
Die Anerkannten Technischen Regelwerke ATR D 2/10, D 3/10, D 4/10 und D 2/11 dürfen nicht mehr für die Baumusterzulassung angewendet werden für mehr bitte anmelden
Der Flüssiggas-Kesselwagen des Hamburger Schienenlogistikers bietet 117 Kubikmeter Inhalt auf einer Länge von 18 Metern. für mehr bitte anmelden
Breit war die Palette der Anträge auf der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN Mitte März in Genf. Nicht dabei war diesmal der Vertreter der USA, dafür aber eine Delegation der Demokratischen Republik Kongo. für mehr bitte anmelden
Zu den interessantesten Neuvorstellungen im Bereich Metallverpackung gehören Lösungen für den Transport von Gasen und anderen Stoffen unter Druck. für mehr bitte anmelden
Das neue Anerkannte Technische Regelwerk ersetzt das bisherige ATR D 1/10 zum 1. Januar 2017 für mehr bitte anmelden
Das Dokument dient der Darstellung des Verfahrens zur Zulassung eines Baumusters nach IMDG-Code, Kapitel 6.2.3, als Verwendungserweiterung von landverkehrsgebunden zugelassenen Baumustern. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt hat die Liste der nach 6.2.3 IMDG-Code zugelassenen Baumuster sowie die Prüffristen von Druckgefäßen neu gefasst für mehr bitte anmelden
Von der Gasflasche bis zur Bergungsverpackung: Im Bereich Metallverpackungen für gefährliche Güter hat sich in diesem Jahr einiges getan. für mehr bitte anmelden
Mit Containern des Typs UN T 22 ergänzt der Dienstleister die eigene IBC-Flotte um eine Variante für Betriebsdrücke von bis zu 6,67 bar. für mehr bitte anmelden