Lithiumbatterie-Prototypen: Deutschland zeichnet M294
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480). Sie kann in Frankreich und Deutschland genutzt werden. mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480). Sie kann in Frankreich und Deutschland genutzt werden. mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert den Transport beschädigter Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 genehmigten Bedingungen befördert werden mehr
Die Vereinbarung erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung der UN-Nummern 2814, 2900, 3077 und 3082 in Tunneln für mehr bitte anmelden
Auch in Holland gelten nun Erleichterungen für bestimmte viskose flüssige Stoffe, für Ausrüstungen mit Lithiumbatterien sowie in Straßentunneln mehr
Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Ausrüstungen mit Lithiumbatterien zur Entsorgung und zum Recycling mehr
Die Multilateralen Vereinbarungen erleichtern die Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen und die Durchfahrt in Straßentunneln für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung legt fest, dass stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde darf auch Genehmigungen aus Nicht-ADR-Staaten anerkennen. mehr
Die Texte der von Deutschland unterzeichneten ADR-Vereinbarungen stehen auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums zur Verfügung. für mehr bitte anmelden
In Frankreich und Deutschland sind nun Erleichterungen bei der Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen und der Durchfahrtsbeschränkung in Straßentunneln möglich für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung vereinfacht unter bestimmten Bedingungen die Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen auf der Straße für mehr bitte anmelden