Beschädigte Lithiumbatterien: Deutschland schlägt M307 vor
Die multilaterale Vereinbarung soll die Beförderung defekter Batterien regeln, bei denen eine gefährliche Reaktion oder der Ausstoß gefährlicher Gase zu befürchten ist mehr
Die multilaterale Vereinbarung soll die Beförderung defekter Batterien regeln, bei denen eine gefährliche Reaktion oder der Ausstoß gefährlicher Gase zu befürchten ist mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung bestimmter Batterien ohne Anwendung der Anforderungen des 38.3-Tests mehr
Die multilaterale Vereinbarung soll den Transport bestimmter Batterien ohne Anwendung der Anforderungen des 38.3-Tests ermöglichen mehr
Die Multilaterale Vereinbarung regelt die Beförderung von Abfällen, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist, zur endgültigen Beseitigung für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) aus der Vorproduktion mehr
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Verwendung von US-Gasflaschen für Gase der Klasse 2 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht die Sammlung und Entsorgung von Lithiumbatterien in Haushaltsgeräten und kann nun erstmals angewendet werden. mehr
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt die Beförderung gefährlicher Güter in Einheiten mit mehr als einem Anhänger oder Auflieger. für mehr bitte anmelden
Für alle Gefahr/gut-Abonnenten steht die Übersicht der ADR-Vereinbarungen als Arbeitshilfe zum Herunterladen bereit - mit Direktlinks (Stand 1. Februar 2017) für mehr bitte anmelden
Seit dem 1. Januar sind im Straßenverkehr zwölf Vereinbarungen nicht mehr anwendbar, in der Binnenschifffahrt drei und im Schienenverkehr eine. für mehr bitte anmelden