Explosivstoffe: Deutschland und Schweden zeichnen M313
Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht den Transport älterer Munition der Streitkräfte zur Zerstörung für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung vereinfacht den Transport älterer Munition der Streitkräfte zur Zerstörung für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung sicherheitskritisch defekter Lithiumbatterien ohne behördliche Genehmigung mehr
Die multilaterale Vereinbarung lässt die Beförderung bestimmter Gase nach Sondervorschrift 660 zu für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung ermöglicht die Beförderung von Gegenständen mit Gefahrgut, n.a.g der UN-Nummern 3537 bis 3548 im Vorgriff auf das ADR 2019. für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung regelt die Beförderung zur endgültigen Beseitigung von Abfällen, die mit Viren verunreinigt sind, welche hämorrhagisches Fieber auslösen. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern die Beförderung von Ammoniaklösung in IBC und die Bezettelung von Containern nur für den Straßenverkehr für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern den Transport von Batterien aus kleinen Produktionsserien und von defekten Batterien mehr
Die Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Umständen den Transport von Lithiumzellen und -batterien sowie von klinischen Abfällen mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Verwendung von Kabeln gemäß ADR 9.2.2.2.1 beim Bau von Fahrzeugen für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen ADR/M253, M254, M255, M294, ADN/M017 und RID 5/2012 können seit 1. Januar nicht mehr angewendet werden für mehr bitte anmelden