UPDATE Prüfung ortsbeweglicher Tanks und MEGC: M327 und RID 4/2020 in Kraft
Die multilateralen Vereinbarungen verlängert die Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen bis zum 31. August 2020 für mehr bitte anmelden
Die multilateralen Vereinbarungen verlängert die Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen bis zum 31. August 2020 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung ermöglicht schon heute die Beförderung zur Entsorgung unter der künftigen UN-Nummer 3549 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung ermöglicht schon heute die Beförderung zur Entsorgung unter der künftigen UN-Nummer 3549 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt es, bei Lieferfahrten für bestimmte UN-Nummern keinen Empfänger im Beförderungspapier einzutragen für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarungen erleichtern die Beförderung von US-Druckgefäßen, die Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen sowie die Beförderung von UN 3316. für mehr bitte anmelden
In die Plattform aufgenommen wurden die letzten Änderungen von GGAV, GGKostV und GGVSee sowie der aktuelle Stand der multilateralen Vereinbarungen für mehr bitte anmelden
Vom US-Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. Das ist nun auch in Lettland möglich. für mehr bitte anmelden
Nicht mehr anwendbar sind auf der Straße die M238 und M302 sowie in der Binnenschifffahrt die M014, M015 und M016 für mehr bitte anmelden
Dänemark hat Ende November Abweichungen von den Vorschriften gemäß 1.5.1 ADR unterzeichnet. Die Vereinbarungen M313, M318 und M320 erleichtern die Beförderung bestimmter explosiver Gegenstände sowie den Transport von US-Druckgasflaschen und die Behälterauswahl für UN1965. für mehr bitte anmelden
Vom US Department of Transportation zugelassene nachfüllbare Druckgefäße dürfen in bestimmten ADR-Staaten ein- und ausgeführt werden. Das ist nun auch für Litauen möglich. für mehr bitte anmelden