UPDATE Schulungsfrist: Weitere Länder unterzeichnen RID 6/2020

Mit der Vereinbarung bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis Ende Februar 2021 gültig.
©Foto: Pierre Heckler/Picture Alliance/dpaKurz nach Luxemburg, Schweden und Ungarn haben nun auch Italien, Österreich, die Türkei, Norwegen und Dänemark die multilaterale Vereinbarung RID 6/2020 für den Schienenverkehr unterzeichnet. Bei Anwendung dieser Vereinbarung bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. März 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 RID bestanden haben.
Die Vereinbarung gilt bis zum 1. März 2021, außer in den oben genannten Ländern bislang schon in Deutschland, Frankreich, der Slowakei, Tschechien und Rumänien. (gg/gh)
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