UPDATE RID 1/2021 verlängert Schulungsfristen im Schienenverkehr

Die Verlängerung der Gültigkeit gilt bislang in Deutschland, Norwegen, der Slowakei, Schweden, Dänemark, den Niederlanden sowie nun auch in Finnland.
©Foto: Christophe Gateau / dpa / picture allianceAuch im Schienenverkehr verlängert sich die Gültigkeit der Schulungsfristen. Laut multilateraler Sondervereinbarung RID 1/2021 bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 RID bestanden haben.
Bislang haben Deutschland, Norwegen, die Slowakei, Schweden, Dänemark und die Niederlande die RID 1/2021 unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021.
UPDATE Nun hat auch Finnland unterzeichnet. (gg/gh)
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