UPDATE Gefahrgut im Luftverkehr: LBA gibt Regelung zur Schulung bekannt

Aufgeführt sind unter anderem die Personalkategorien 1 bis 17 sowie die Tätigkeiten nach CBTA.
©Foto: Oliver Berg/Picture Alliance/dpaDas Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2-586-21) eine Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen veröffentlicht. Die Bekanntmachung erläutert im Detail folgende Punkte:
- Gefahrgutschulungsprogramme gemäß Personalkategorien
- Qualifikation von Ausbildern gemäß Personalkategorien
- Schulungsprogramme gemäß kompetenzbasierendem Ausbildungs- und Beurteilungskonzept (CBTA)
- Qualifikation von Ausbildern gemäß CBTA
- Durchführung von Gefahrgut Grund- und Wiederholungsschulungen als WEBINAR
- Auflagen bei der Durchführung von Webinar-Schulungen
- Voraussetzungen zur Genehmigung einer Onlineschulung (CBT, WBT)
- Zuständigkeiten
Zugleich wird die NfL 2-436-18 aufgehoben.
UPDATE Das LBA hat auf seiner Website eine Sammlung von Kommentaren und Auslegungen zu einzelnen Punkten der genannten NfL veröffentlicht, die fortlaufend ergänzt wird. (gg/gh)
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