UPDATE: Frankreich zeichnet RID 2/2015
Die Vereinbarung erleichtert die Beförderung beschädigter Lithiumbatterien in Deutschland und Frankreich.
©Foto: Pierre Heckler/Picture Alliance/dpaFrankreich hat Ende April die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2015 unterzeichnet. Sie erleichtert die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien im Schienenverkehr, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden.
Damit kann die Vereinbarung, die Ende 2015 von Deutschland initiiert worden war, nun in den beiden Unterzeichnerstaaten angewendet werden. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2016.
UPDATE: Das Bundesverkehrsministerium hat die Vereinbarung sowie ihre Anwendbarkeit im Verkehrsblatt Heft 10 vom 31. Mai bekannt gemacht. (gg/gh)
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