UPDATE: Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt nochmals verlängert

Die M028 betrifft Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die M029 Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.
©Foto: Braunschweiger Flammenfilter GmbHAls Ersatz für die multilaterale Vereinbarung M027, die am 1. März ausläuft, hat Deutschland die Vereinbarungen M028 und M029 vorgeschlagen. Sie verlängern die Gültigkeit von Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021, und zwar
- M028 Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN
- M029 Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte
Beide Vereinbarungen wurden bereits von Kroatien unterzeichnet, sodass sie in diesen Ländern angewendet werden können. Sie laufen aus am 1. Oktober 2021.
UPDATE: Auch die Niederlande haben beide Vereinbarungen unterzeichnet, die Slowakei nur M029. (gg/gh)
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