UPDATE Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt: Auch Polen unterzeichnet M027.

Die Vereinbarung kann außer in den Niederlanden und Serbien auch in Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Tschechien, der Slowakei, der Schweiz, Belgien und Österreich angewendet werden.
©Foto: Braunschweiger Flammenfilter GmbHNachdem die multilaterale ADN-Vereinbarung M025 am 1. Dezember ausgelaufen ist, wurde als Ersatz die M027 ins Leben gerufen. Sie verlängert erneut die Gültigkeit der Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie der Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte in der Binnenschifffahrt, diesmal bis zum 28. Februar 2021.
UPDATE: Unterzeichnet haben die Vereinbarung nun auch Polen sowie vorher bereits Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Tschechien, die Slowakei, die Schweiz, Belgien, Österreich, die Niederlande und Serbien. Sie gilt bis zum 1. März 2021. (gg/gh)
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