Transport defekter Lithiumbatterien: Schweiz zeichnet M292
Die Vereinbarung gilt nun in der Schweiz sowie in Deutschland, Österreich und Spanien.
©Foto: Swisshippo/FotoliaNach Deutschland, Österreich und Spanien hat nun auch die Schweiz die Multilaterale Vereinbarung M292 unterzeichnet. Kurz gefasst legt die Vereinbarung fest, dass gemäß Sondervorschrift 376 stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM) darf allerdings auch die Genehmigung der Behörde eines Nicht-ADR-Staates anerkennen, wenn sie in Übereinstimmung mit den internationalen Gefahrgutregelwerken erstellt wurde.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2016. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit