Qualitätssicherung

03.07.2020 Meldung

Revision der BAM-GGR 001 erschienen

Unter anderem wurden die Regelungen zur regelmäßigen Wartung herausgenommen und der maximale Gültigkeitszeitraum eines Anerkennungsbescheides auf fünf Jahre ausgedehnt
Kombi-IBC Rekonditionierung Bayern-Fass 1200

Auch bei Wartung und Reparatur von IBC ist die BAM-GGR 001 maßgeblich.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Revision 3.1 ihrer Gefahrgutregel 001 veröffentlicht. Die BAM-GGR 001 behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter. Die Nummerierung soll verdeutlichen, dass es nur wenige Änderungen gegenüber der Revision 3 vom 01.04.2014 gab (zu den Erläuterungen).

Die wesentlichen Änderungen sind laut BAM die Herausnahme der Regelungen zur regelmäßigen Wartung, die Ausdehnung des maximalen Gültigkeitszeitraums eines Anerkennungsbescheides von drei auf fünf Jahre und die Aufnahme eines separaten Anhangs 2 Toleranzen, der vorerst nur den Bereich Säcke aus Kunststoff abdeckt.

Es wurde zudem eine Übergangsfrist von drei Jahren (bis zum 30.06.2023) für Anerkennungsbescheide für die regelmäßige Wartung festgelegt. Darüber hinaus hat man einen Hinweis auf die Erteilung eines zugelassenen Zeichens für die Kennzeichnung der regelmäßigen Wartung aufgenommen. (gg/gh)

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