RID-Vereinbarungen

10.08.2021 Meldung

Natriumbatterien: RID 6/2021 erleichtert Transport auf der Schiene

Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zuordnung zu einer UN-Nummer.
Kombinierter Verkehr Schiene Frankreich SNCF 1200

Bislang kann die Vereinbarung im Schienenverkehr in und zwischen Frankreich, Großbritannien und Deutschland angewendet werden.

©Foto: Philippe Cherel / dpa / MAXPPP / picture alliance

Deutschland sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben die erst kürzlich von Frankreich vorgeschlagene multilaterale Sondervereinbarung RID 6/2021 für den Schienenverkehr unterzeichnet. Damit kann sie in diesen Staaten angewendet werden.

Die Vereinbarung erlaubt es, Natrium-Ionen-Batterien und -Zellen mit einem organischen Elektrolyt, auch in oder mit Ausrüstungen verpackt, unter den in der Sondervereinbarung festgelegten Bedingungen zu befördern, ohne dass sie einer UN-Nummer zugeordnet werden und ohne dass die der Eintragung „UN 3292 Natriumbatterien oder Natriumzellen“ zugeordneten Vorschriften angewendet werden, vorausgesetzt, die in der Anlage festgelegten Bau- und Prüfvorschriften werden wie jeweils anwendbar erfüllt. (gg/gh)

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