ADR-Vereinbarungen

17.08.2021 Meldung

Natriumbatterien: M 340 erleichtert Transport auf der Straße

Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zuordnung zu einer UN-Nummer.
LKW Kontrolle Frankreich 1200

Die Vereinbarung kann bislang im Straßenverkehr in und zwischen Frankreich, Großbritannien und Deutschland angewendet werden.

©Foto: Didier Crasnault/dpa/Picture Alliance

Kurz nach der Unterzeichnung der Vereinbarung RID 6/2021 für den Schienenverkehr haben Deutschland sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die von Frankreich vorgeschlagene gleichlautende multilaterale Sondervereinbarung M 340 für den Straßenverkehr unterzeichnet. Damit kann sie in diesen Staaten angewendet werden.

Die Vereinbarung erlaubt es, Natrium-Ionen-Batterien und -Zellen mit einem organischen Elektrolyt, auch in oder mit Ausrüstungen verpackt, unter den in der Sondervereinbarung festgelegten Bedingungen zu befördern, ohne dass sie einer UN-Nummer zugeordnet werden und ohne dass die der Eintragung „UN 3292 Natriumbatterien oder Natriumzellen“ zugeordneten Vorschriften angewendet werden, vorausgesetzt, die in der Anlage festgelegten Bau- und Prüfvorschriften werden wie jeweils anwendbar erfüllt. (gg/gh)

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