Luftverkehr: Versand von Lithiumbatterien ab 2022 nur noch nach Teil IB
Für Teil IB ist eine Gefahrgut-Schulung mit Prüfung gemäß ICAO-T.I./IATA-DGR erforderlich.
©Foto: Valentin Gensch/dpa/picture-allianceAuch wenn die Luftfahrtorganisation ICAO erst im November darüber entscheiden wird, so hat die IATA als Verband der Linienluftfahrtunternehmen in der 63. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften IATA-DGR 2022 den Teil II der VA 965 für UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien und den Teil II der VA 968 für UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ersatzlos gestrichen. Das meldet der Lithium Battery Service in seinem aktuellen Newsletter. Gültig werde diese neue Regelung ab 01. April 2022.
Dies bedeute, so die Mitteilung weiter, dass „kleine“ Lithium-Zellen und -Batterien ohne Ausrüstung nun nur noch nach Teil IB der jeweiligen Verpackungsanweisung im Luftverkehr versandt werden dürfen. Für die Versandvorbereitung von Lithium-Zellen und -Batterien nach Teil II genügten bisher die ausreichenden Anweisungen nach 1.6 der IATA-DGR.
Für Teil IB ist eine ICAO TI /IATA DGR Gefahrgut-Schulung mit Prüfung erforderlich. Nach bestandener Prüfung erhält man laut Mitteilung ein Zertifikat, das zwei Jahre Gültigkeit hat. Die Personen, die Teil IB verpacken und die Personen, die die Versendererklärung für Teil IB schreiben, benötigen eine solche Schulung. (gg/gh)
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