IATA-DGR

29.01.2019 Meldung

Luftverkehr: Tabelle 2.3.A in deutscher Sprache verfügbar

Die Tabelle in den IATA-DGR gibt die Bestimmungen für Gefahrgut an, das von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt wird.
Fluggepäck mit Lithiumbatterien 1200

Sind Gepäckstücke mit Powerbanks ausgestattet, müssen diese vor dem Flug entnommen werden, wenn sie mehr als 0,3 Gramm Lithium oder mehr als 2,7 Wattstunden Energie haben.

©Foto: AP Photos/Picture Alliance

Die Internationale Luftfahrtvereinigung IATA hat die Tabelle 2.3.A der 60. Ausgabe der IATA-DGR auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Tabelle listet die Bestimmungen für gefährliche Güter auf, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden. Die Tabelle unterscheidet bei jedem Stoff oder Gegenstand nach

  • Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich
  • Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck
  • Erlaubt im oder als Handgepäck
  • Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden

(gg/gh)

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