Lithiumbatterien: Portugal unterzeichnet M306 und M307
Mit Portugal kann die M306 nun in fünf, die M307 in vier ADR-Staaten angewendet werden.
©Foto: Werner Otto/Okapia/picture alliancePortugal hat zwei multilaterale Vereinbarungen unterzeichnet, die die Beförderung von Lithiumbatterien erleichtern. Es handelt sich dabei um
- M306 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden
- M307 Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen
Beide Vereinbarungen beziehen sich auf die UN-Nummern 3090, 3091, 3480 sowie 3481 und laufen aus am 1. Januar 2019. Deutschland und Frankreich haben ebenfalls beide Vereinbarungen unterzeichnet, Österreich und die Schweiz zudem die M306 und Großbritannien die M307. (gg/gh)
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