ADR-Vereinbarungen

05.07.2017 Meldung

Lithiumbatterien: Österreich unterzeichnet M306

Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung bestimmter Batterien ohne Anwendung der Anforderungen des 38.3-Tests
Lithiumbatterie UN 38.3 Test 1200

Die Vereinbarung betrifft Zellen und Batterien aus kleinen Produktionsserien sowie Prototypen aus der Vorproduktion.

©Foto: Ansmann

Österreich hat die erst vor wenigen Tagen von Deutschland initiierte multilaterale Vereinbarung M306 gezeichnet. Damit kann die Vereinbarung nun in beiden Ländern angewendet werden. Sie gestattet es unter bestimmten Voraussetzungen, Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Stück oder Prototypen für die Prüfung ohne den 38.3-Test zu befördern. Der Absender muss dazu im Beförderungsdokument vermerken „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 ADR (M306)“.

Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018. (gg/gh)

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