RID-Vereinbarungen

01.02.2017 Meldung

Lithiumbatterien in Geräten: Tschechien unterzeichnet RID 1/2016

Die multilaterale Vereinbarung soll den Transport von Lithiumbatterien in Ausrüstungen per Bahn zur Entsorgung vereinfachen
Elektrogeräte Abfall 1200

Lithiumbatterien in Ausrüstungen unterliegen mit der Vereinbarung nicht den Vorschriften des RID.

©Foto: Maja Hitij/dpa

Tschechien hat die Multilaterale Vereinbarung RID 1/2016 für den Schienenverkehr gezeichnet. Nachdem sie von Deutschland bereits im vergangenen November initiiert worden war, kann sie nun erstmals in den beiden Unterzeichnerstaaten angewendet werden.

Die Vereinbarung soll die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien erleichtern, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.

UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen und UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen sollen mit Hilfe dieser Vereinbarung befördert werden können, ohne dass sie den Vorschriften des RID unterliegen, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7.

Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018. (gg/gh)

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