Lithiumbatterien: Großbritannien initiiert Sondervereinbarung RID 2/2014
Großbritannien hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 über die Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumzellen oder -batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 initiiert. Sobald die Vereinbarung auch von anderen Staaten unterzeichnet worden ist, erleichtert sie dort unter bestimmten Bedingungen den Transport dieser Zellen und Batterien im Bahnverkehr. Sie nimmt damit die Regelungen der Sondervorschrift SV 376 vorweg, die Bestandteil des RID 2015 sein wird. Die Sondervereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2014. (gg/gh)
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