Luftverkehr

15.02.2016 Meldung

LBA: Maximal 30 Prozent Ladezustand bei Lithiumbatterien

Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent
Flugzeug Turbine 1200

Das Bundesamt wird die in der Verpackungsvorschrift PI 965 der ICAO-T.I. beschriebene Möglichkeit nicht anwenden.

©Foto: psdesign1/Fotolia

Das Luftfahrt-Bundesamt wird keine Genehmigung für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien mit einem Ladezustand (state of charge - SoC) größer als 30 Prozent erteilen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde (Link nicht mehr aktiv) hervor. Anlass dafür ist das kürzlich erschienene Addendum No. 3 der ICAO-T.I.

Die in der Verpackungsvorschrift PI 965 der ICAO-T.I. beschriebene Möglichkeit der Erteilung einer Genehmigung durch die nationale Behörde für Versender und Luftfahrtunternehmen (hier: deutsche Luftfahrtunternehmen) findet laut Mitteilung in Deutschland keine Anwendung. (gg/gh)

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