Lithiumbatterien

30.07.2018 Meldung

Kriterien zur Prüfung von Lithiumbatterien beschlossen

Das UN-Subcommittee für den Transport gefährlicher Güter hat Anfang Juli Kriterien für die Abgrenzung, ab wann eine beschädigte Lithiumbatterie als kritisch gilt, beschlossen.

Welche Verpackungsanweisung muss für die Beförderung sichtlich gebrauchter Lithium-Akkus angewendet werden? Die Beantwortung hängt von der Prüfung ab und den Kriterien, die jetzt auf UN-Ebene formuliert wurden.

©Foto: Daniela Schulte-Brader

Das United Nations Sub-Committee of Expert on the Transport of Dangerous Goods hat anlässlich seiner 53. Sitzung vom 25. Juni bis 4. Juli 2018 in Genf beschlossen , die Sondervorschrift 376 der Recommendations on the Transport of Dangerous Goods („Orange Book“) zu ändern mit dem Hinweis (siehe die Seiten 4 und 5):

"Bei der Beurteilung einer Zelle oder Batterie als beschädigt oder defekt muss diese auf Grundlage von Sicherheitskriterien des Zelle-, Batterie- oder Produktherstellers oder durch einen technischen Experten mit Kenntnissen der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder Batterie durchgeführt werden.

Eine Bewertung oder Abschätzung soll die folgenden Kriterien einschließen, ist aber nicht auf diese begrenzt:

- unmittelbare Gefahr wie Gas, Feuer oder Austritt des Elektrolyten;

- die Verwendung oder Fehlnutzung der Zelle oder Batterie;

- Anzeichen äußerlicher Beschädigung, wie Verformung des Zell- oder Batteriegehäuses oder Veränderung der Farbe des Gehäuses;

- äußerer und innerer Schutz vor Kurzschluß wie Spannungs- oder Isolationswerte;

- der Zustand der Sicherheitskriterien der Zelle oder Batterie; oder

- Beschädigung innerer Sicherheitskomponenten, wie das Batteriemanagementsystem.

Das Ergebnis sollte dokumentiert werden."

Mit diesem Hinweis wird deutlicher, was geprüft werden muss, um den Zustand „beschädigt/defekt“ auszuschließen. Der zweite Spiegelstrich in der Aufzählung ist bei Batterien mit nicht bekannter Herkunft insofern von großer Bedeutung, da nun nach der Historie einer Batterie gefragt wird.

Die Empfehlungen des "Orange Book" werden voraussichtlich in die Gefahrgutvorschriften der unterschiedlichen Verkehrsträger für 2021 integriert. Unsere Beurteilungscheckliste  für Lithiumbatterien führt diese und weitere Kriterien vorfristig auf, da in der Praxis heute schon danach gefragt wird. (gg/dsb)

 

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