IMDG-Code

Wer gefährliche Güter per Seeschiff versendet und empfängt oder als Reeder selbst befördert, muss sich nach dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) richten. Die sieben Kapitel, die beiden Anhänge und der Index des Regelwerks stehen hier mit sämtlichen Abschnitten, Unterabschnitten und Absätzen für die Recherche zur Verfügung.

Die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee) und die GGVSee-Durchführungsrichtlinien setzen den IMDG-Code in nationales Recht um (Unterpunkt „Verordnungen“)

Für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter auf Roll-on/Roll-off-Schiffen in der Ostsee gilt die Sondervereinbarung Memorandum of Understanding (MoU) (Unterpunkt „Bekanntmachungen“)

Daneben finden Sie weitere Vorschriften, die speziell für den Verkehrsträger See gelten.

Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand:

- Amendment 41-22 vom 16. November 2022 (VkBl. 2022 Heft 23 S. 829)

- Bekanntmachung des Memorandum of Understanding (MoU) für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee vom vom 13. Oktober 2022 (VkBl. 2022 Heft 21 S. 702)

- Neufassung der Gefahrgutverordnung See vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510)

- Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See vom 17. März 2021 (VkBl. 2021 Heft 7 S. 364)

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