ICAO-TI

12.04.2017 Meldung

ICAO-T.I.: Erstes Addendum erschienen

In der Ergänzung der Luftverkehrsvorschriften für gefährliche Güter geht es um Außenverpackungen, Lithiumbatterien und einige neue Adressen
Flughafen Gepäck 1200

In einem e-Bulletin informiert die ICAO zudem über den Umgang mit mobilen elektronischen Geräten auch im Passagierbereich.

©Foto: Greatbass.com/Fotolia

Die internationale Luftverkehrsorganisation ICAO hat eine Berichtigung der Gefahrgut-Luftfrachtvorschriften ICAO-T.I., Ausgabe 2017-2018, veröffentlicht. Das Addendum/Corrigendum No. 1 enthält in englischer Sprache neben diversen redaktionellen Änderungen unter anderem weitere Bestimmungen für Außenverpackungen in der Packing Instruction 967, bei Lithiumbatterien (inklusive Gefahrzettel 9A), Korrekturen bei den Adressen einiger Staaten sowie neue Abweichungen der Luftfahrtgesellschaft Air Europa Express.

Ergänzend hat das Luftfahrt-Bundesamt LBA auf seiner Homepage ein elektronisches Bulletin der ICAO (Link nicht mehr aktiv) veröffentlicht, in dem die Organisation erläutert, wie Luftverkehrsunternehmen mit mobilen elektronischen Geräten umgehen sollen (Portable Electronic Devices, PED) und worüber Passagiere in diesem Zusammenhang zu informieren sind. (gg/gh)

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