Gepäck

03.04.2023 Meldung

ICAO-T.I.: Erstes Addendum der Edition 2023-2024 erschienen

Das Addendum verdeutlicht den Umgang mit tragbaren elektronischen Geräten, die Batterien enthalten, im aufgegebenen Gepäck.
Fluggepäck mit Lithiumbatterien 1200

Überschreiten die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm oder 2,7 Wattstunden, müssen die Geräte vollständig ausgeschaltet sein.

©Foto: AP Photos/Picture Alliance

Die Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das erste Addendum zur Edition 2023-2024 der Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO-T.I.) veröffentlicht. Demnach erhält der der Unterabsatz e) in Teil 8, Kapitel 1, Seite 8-1-3, Tabelle 8-1, folgenden Wortlaut (sinngemäße deutsche Übersetzung, nicht autorisiert):

e) tragbare elektronische Geräte, die Batterien enthalten, sollten als Handgepäck befördert werden; wenn sie jedoch als aufgegebenes Gepäck befördert werden

  • müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern und die Geräte vor Beschädigung zu schützen; und
  • die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Schlaf- oder Ruhezustand), wenn die Batterien folgende Werte überschreiten:
    - bei Lithium-Metall-Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm; oder
    - bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh

(gg/gh)

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