IBC-Prüfung: Überwachungsstellen müssen als Inspektionsstelle anerkannt sein
Ab dem 1. Januar dürfen nur noch anerkannte Inspektionsstellen Inspektionen und Prüfungen an IBC vornehmen.
©Foto: Rudolf GebhardtDie in Paragraph 12 der Gefahrgutverordnung GGVSEB genannten zugelassenen Überwachungsstellen sowie die nach Paragraph 6 Absatz 12 der GGVSee von der BAM anerkannten Sachverständigen dürfen ab dem 1. Januar 2015 keine Inspektionen und Prüfungen an IBC mehr vornehmen, es sei denn, sie erwirken eine Anerkennung als Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002. Darauf verweist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit