IBC

09.12.2014 Meldung

IBC-Prüfung: Überwachungsstellen müssen als Inspektionsstelle anerkannt sein

Laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dürfen zugelassene Überwachungsstellen ab 1.1.15 nur dann Inspektionen und Prüfungen an IBC vornehmen, wenn sie als Inspektionsstelle nach GGR 002 anerkannt sind.
IBC Prüfung Rekonditionierung 620

Ab dem 1. Januar dürfen nur noch anerkannte Inspektionsstellen Inspektionen und Prüfungen an IBC vornehmen.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Die in Paragraph 12 der Gefahrgutverordnung GGVSEB genannten zugelassenen Überwachungsstellen sowie die nach Paragraph 6 Absatz 12 der GGVSee von der BAM anerkannten Sachverständigen dürfen ab dem 1. Januar 2015 keine Inspektionen und Prüfungen an IBC mehr vornehmen, es sei denn, sie erwirken eine Anerkennung als Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002. Darauf verweist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage. (gg/gh)

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