BAM-GGR

15.01.2018 Meldung

IBC-Inspektion: BAM-GGR 002 aktualisiert

Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC
Reinigung Behälter Rekonditionierung Bayern-Fass 1200

Bisher erteilte Anerkennungsbescheide als Inspektionsstelle behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat ihre Gefahrgutregel 002 überarbeitet. Die BAM-GGR 002 (Link nicht mehr aktiv) beschreibt das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 4 GGVSEB und § 12 Absatz 1 Nummer 4 GGVSee durch die BAM sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung und Inspektion von IBC gemäß ADR/RID/IMDG-Code Unter-abschnitt 6.5.4.4 (Inspektion und Prüfung jedes metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC) und Unterabschnitt 6.5.4.5 (Reparierte IBC).

Die vorliegende Revision Nr. 7 ist ab sofort anwendbar. Alle bisherigen Revisionen der BAM-GGR 002 werden durch die vorliegende Revision ersetzt. Bisher erteilte Anerkennungsbescheide als Inspektionsstelle für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von IBC behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.

Ebenfalls aktualisiert hat die Bundesanstalt ihre Liste der anerkannten Inspektionsstellen (Link nicht mehr aktiv) für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter. (gg/gh)

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