Gefahrzettel Nr. 9A kommt doch in die Tabelle der Zusammenladeverbote
Offenbar war vergessen worden, den Gefahrzettel Nr. 9A in der Tabelle der Zusammenladeverbote zu erwähnen.
Wie erst kürzlich berichtet (siehe Meldung „Neuer Gefahrzettel Nr. 9A“ vom 29. Juli) findet sich in den Notifizierungstexten der Änderungen des RID/ADR/ADN 2017 in der Tabelle der Zusammenladeverbote in Unterabschnitt 7.5.2.1 kein Hinweis auf den neuen Gefahrzettel Nr. 9A für Lithiumbatterien. Bei Verwendung dieses Gefahrzettels würde daher ein generelles Zusammenladeverbot wirksam werden.
Um dieses Problem zu bereinigen, hat Deutschland nun den Antrag gestellt, an zwei Stellen in der Tabelle (linke Spalte letzte Zeile und rechte Spalte erste Zeile) den Gefahrzettel 9A zu ergänzen. Der Antrag soll auf der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter vom 19. bis 23. September in Genf behandelt werden. (gg/gh)
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