Gefahrgut im Luftverkehr: LBA aktualisiert Formulare
Verfügbar sind auch zwei Anträge für die Beförderung von Lithiumbatterien gemäß Sonderbestimmung A88 und A99.
©Foto: ImperialDas Luftfahrt-Bundesamt hat auf seiner Website einige Formulare im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf den neuesten Stand gebracht. Es handelt sich dabei um
- Antrag auf Sonderbestimmungen A88 zur Genehmigung gemäß ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3
- Antrag auf Sonderbestimmungen A99 zur Genehmigung gemäß ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3
- Antrag zur Genehmigung der Beförderung gefährlicher Güter nach Sonderbestimmungen gemäß ICAO-T.I.
- Antrag zur Genehmigung der Beförderung gefährlicher Güter nach Sonderbestimmungen – für Luftfahrtunternehmen gemäß ICAO-T.I.
(gg/gh)
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