ADR-Vereinbarungen

27.04.2016 Meldung

Frankreich zeichnet M289, M292 und M293

Die multilateralen Vereinbarungen über erwärmte Stoffe für Straßenmarkierungen, stark beschädigte Lithiumbatterien sowie Gas als Treibstoff für Gefahrgutfahrzeuge können nun auch in Frankreich angewendet werden
LKW Kontrolle Frankreich 1200

Auch in Frankreich gelten nun einige weitere Erleichterungen beim Transport bestimmter gefährlicher Güter.

©Foto: Didier Crasnault/dpa/Picture Alliance

Frankreich hat mehrere in Deutschland und weiteren Staaten bereits gültige multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr unterzeichnet. Es handelt sich dabei um

  • M289 Beförderung erwärmter Stoffe zum Zweck der Aufbringung von Straßenmarkierungen (UN 3257, erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g.)
  • M292 Gemäß Sondervorschrift 376 stark beschädigte Lithiumbatterien dürfen nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
  • M293 Verwendung von verflüssigtem Erdgas (LNG), verdichtetem Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern

(gg/gh)

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