UPDATE: 18. ATP der CLP-Verordnung

Die neue Verordnung fügt in Anhang VI der CLP-Verordnung 39 Einträge ein und ändert 17 Einträge.
©Foto: Getty Images/Comstock ImagesMit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/692 hat die EU-Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt geändert (18. ATP). Insbesondere werden damit in Anhang VI der CLP-Verordnung 39 Einträge eingefügt, 17 Einträge geändert und ein Eintrag gestrichen (1,5-Naphthylendiisocyanat).
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 129 vom 03.05.2022 veröffentlicht. Sie tritt in Kraft am 25.05.2022 und gilt ab dem 23. November 2023. Bereits ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dürfen Stoffe und Gemische im Einklang mit der Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
UPDATE: Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesbehörden hat eine Gesamtübersicht der Änderungsverordnungen zum Anhang VI der CLP-Verordnung zusammengestellt. (gg/gh)
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