ElektroG: LAGA veröffentlicht Mitteilung 31 B
Beschrieben werden die technischen Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG.
©Foto: Winfried Rothermel/Picture AllianceZur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die Mitteilung 31 B (Link nicht mehr aktiv) „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ veröffentlicht. Sie dient der Konkretisierung und Erläuterung der Anforderungen nach dem Stand der Technik, die an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) nach dem ElektroG gestellt werden. Vollzugsbehörden, Sachverständige und Betreiber von Anlagen für die Behandlung von EAG sollen sich an diesen Vorgaben orientieren, um die Einhaltung bundesweit einheitlicher Mindeststandards gewährleisten zu können.
Die grundlegenden Anforderungen an die Entsorgung von EAG wurden bereits in der LAGA-Mitteilung 31 A (Link nicht mehr aktiv) vom Januar 2017 beschrieben.
Die Fachwelt überrascht hat in Anhang 3 der aktuellen Mitteilung allerdings eine Aussage zur abfallrechtlichen Einstufung von bestimmten, aus EAG ausgebauten Lithiumbatterien, die sich beim grenzüberschreitenden Transport von UN 3090 ABFALL LITHIUMMETALLBATTERIEN 9 bzw. UN 3480 ABFALL LITHIUMIONENBATTERIEN 9 auswirkt (siehe dazu auch den Fachbeitrag „Einstufung von Lithium-Altbatterien: Überraschende Aussage“ vom 30. Mai). (gg/gh)
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