ADR-Vereinbarungen

18.01.2018 Meldung

Die Schweiz unterzeichnet drei multilaterale Vereinbarungen

Die Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Umständen den Transport von Lithiumzellen und -batterien sowie von klinischen Abfällen
Schweiz Flaggen 1200

M303, M305 und M306 können nun auch in der Eidgenossenschaft angewendet werden.

©Foto: Swisshippo/Fotolia

Die Schweiz hat zum Jahreswechsel drei multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr unterzeichnet. Betroffen davon sind die Vereinbarungen

  • M303 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.
  • M305 Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist.
  • M306 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090 – 3091 – 3480 – 3481).

Alle drei Vereinbarungen laufen am 1. Januar 2019 aus. (gg/gh)

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