Defekte Lithiumbatterien: Niederlande unterzeichnen M307
Für den Transport müssen stark beschädigte Lithiumbatterien allerdings gemäß der Verpackungsanweisung in Anhang I oder II verpackt werden.
©Foto: Pompardua/AdobeStockNach Großbritannien, Frankreich und Portugal haben nun auch die Niederlande die in 2017 von Deutschland initiierte ADR-Vereinbarung M307 über die Beförderung bestimmter beschädigter Lithiumbatterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 unterzeichnet. Die M307 gestattet die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die so beschädigt oder defekt sind, dass sie nicht mehr dem gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüften Typ entsprechen und die zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase neigen.
Allerdings ist dies nur erlaubt, wenn sie gemäß der Verpackungsanweisung in Anhang I oder II verpackt sind. Der Absender hat dabei im Beförderungsdokument zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M307).“ Die Vereinbarung läuft aus am 31. Dezember 2018. Danach wird die Regelung aller Voraussicht nach in das ADR 2019 übernommen. (gg/gh)
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