RID-Vereinbarungen

21.12.2016 Meldung

Batterien in Geräten: Deutschland initiiert RID 1/2016

Die multilaterale Vereinbarung soll den Transport von Lithiumbatterien in Ausrüstungen zur Entsorgung per Bahn vereinfachen
Elektrogeräte Abfall 1200

Batterien in Ausrüstungen werden mit der Vereinbarung nicht den Vorschriften des RID unterliegen.

©Foto: Maja Hitij/dpa

Deutschland hat die Multilaterale Vereinbarung RID 1/2016 für den Schienenverkehr initiiert. Sie soll die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien erleichtern, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.

UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen und UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen sollen mit Hilfe dieser Vereinbarung befördert werden können, ohne dass sie den Vorschriften des RID unterliegen, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7.

Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018. Sie kann allerdings erst angewendet werden, wenn mindestens ein weiterer Staat unterzeichnet hat. (gg/gh)

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