Batteriebetriebene Fahrzeuge und Geräte: Bei Lufthansa ab 7. März nur noch im Frachtflieger
Für batteriebetriebene Fahrzeuge wie Segways or Hoverboards, aber auch Modellboote oder Rollstühle gilt ab 7. März bei Lufthansa Cargo: nur noch per CAO.
©Foto: Stefan WildhirtMit Wirkung zum 7. März 2016 ändert die Lufthansa Cargo ihre Bestimmungen für die Beförderung von Gefahrgutsendungen, die unter UN3171 fallen. Bei Gefahrgut dieser Klassifizierung handelt es sich um batteriebetriebene Fahrzeuge beziehungsweise Geräte („Battery-powered vehicles/ equipment“).
Künftig transportiert Lufthansa diese Güter nicht mehr auf Passagiermaschinen . Nach wie vor können die UN 3171-Gefahrgutsendungen jedoch auf Frachtflugzeugen sowie Road Feeder Services von Lufthansa Cargo gebucht werden.
Diese Regelung gilt ab dem 7. März 2016. Sendungen, die vor diesem Stichtag auf Passagiermaschinen gebucht wurden, werden bis einschließlich 3. April 2016 von Lufthansa Cargo angenommen. (gg/dsb)
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