BAM-GGR 001 im Amts- und Mitteilungsblatt Band 50 erschienen
Auch bei Wartung und Reparatur von IBC ist die BAM-GGR 001 maßgeblich.
©Foto: Thomas Steinhauser/Bayern-FassDie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Revision 3.1 der Gefahrgutregel 001 nun auch in ihrem Amts- und Mitteilungsblatt, Doppelausgabe Band 50, Heft 2 und 3 vom 16.9.2020 veröffentlicht. Die BAM-GGR 001 behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter.
Wie bereits in der Meldung vom 3. Juli beschrieben, sind die wesentlichen Änderungen laut BAM die Herausnahme der Regelungen zur regelmäßigen Wartung, die Ausdehnung des maximalen Gültigkeitszeitraums eines Anerkennungsbescheides von drei auf fünf Jahre und die Aufnahme eines separaten Anhangs 2 Toleranzen, der vorerst nur den Bereich Säcke aus Kunststoff abdeckt.
Es wurde zudem eine Übergangsfrist von drei Jahren (bis zum 30.06.2023) für Anerkennungsbescheide für die regelmäßige Wartung festgelegt. Darüber hinaus hat man einen Hinweis auf die Erteilung eines zugelassenen Zeichens für die Kennzeichnung der regelmäßigen Wartung aufgenommen. (gg/gh)
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