BAM-GGR

18.09.2020 Meldung

BAM-GGR 001 im Amts- und Mitteilungsblatt Band 50 erschienen

Die Gefahrgutregel behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und IBC
IBC antistatik Rekonditionierung 1200

Auch bei Wartung und Reparatur von IBC ist die BAM-GGR 001 maßgeblich.

©Foto: Thomas Steinhauser/Bayern-Fass

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Revision 3.1 der Gefahrgutregel 001 nun auch in ihrem Amts- und Mitteilungsblatt, Doppelausgabe Band 50, Heft 2 und 3 vom 16.9.2020 veröffentlicht. Die BAM-GGR 001 behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter.

Wie bereits in der Meldung vom 3. Juli beschrieben, sind die wesentlichen Änderungen laut BAM die Herausnahme der Regelungen zur regelmäßigen Wartung, die Ausdehnung des maximalen Gültigkeitszeitraums eines Anerkennungsbescheides von drei auf fünf Jahre und die Aufnahme eines separaten Anhangs 2 Toleranzen, der vorerst nur den Bereich Säcke aus Kunststoff abdeckt.

Es wurde zudem eine Übergangsfrist von drei Jahren (bis zum 30.06.2023) für Anerkennungsbescheide für die regelmäßige Wartung festgelegt. Darüber hinaus hat man einen Hinweis auf die Erteilung eines zugelassenen Zeichens für die Kennzeichnung der regelmäßigen Wartung aufgenommen. (gg/gh)

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

IBC-Lösungen für Gefahrgut & Lebensmittel

Ob 300-, 600-, 800- oder 1-000-Liter IBC in Ex-Ausführung oder mit Lebensmitteleignung, WERIT bietet sichere, zugelassene Lösungen für Gefahrgut und sensible Füllgüter.

Jetzt informieren!