BAM aktualisiert GGR 001 und 002
Die BAM-GGR 002 regelt das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC.
©Foto: Rudolf GebhardtDie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM hat zwei ihrer Gefahrgutregeln auf den neuesten Stand gebracht. Betroffen sind
- Der Anhang 1 zur BAM-GGR 001 (Revision Nr. 3 vom 1.5.): Hinweise zu den Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle
- Die BAM-GGR 002 (Revision Nr. 6 vom 1.5.): Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC gemäß § 8 Nr. 4 der GGVSEB und § 12 Absatz 1 Nr. 4 der GGVSee durch die BAM sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung und Inspektion von IBC gemäß ADR/RID/IMDG-Code Unterabschnitt 6.5.4.4 (Inspektion und Prüfung jedes metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC) und 6.5.4.5 (Reparierte IBC). Die Revision ist ab sofort anwendbar.
(gg/gh)
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