BAM-GGR

09.05.2016 Meldung

BAM aktualisiert GGR 001 und 002

Die Gefahrgutregeln beschreiben die Anerkennung von Überwachungsstellen und Qualitätssicherungsprogrammen sowie von Inspektionsstellen
Kombi-IBC Rekonditionierung Bayern-Fass 1200

Die BAM-GGR 002 regelt das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC.

©Foto: Rudolf Gebhardt

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM hat zwei ihrer Gefahrgutregeln auf den neuesten Stand gebracht. Betroffen sind

  • Der Anhang 1 zur BAM-GGR 001 (Revision Nr. 3 vom 1.5.): Hinweise zu den Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle
  • Die BAM-GGR 002 (Revision Nr. 6 vom 1.5.): Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellen für Prüfungen und Inspektionen an IBC gemäß § 8 Nr. 4 der GGVSEB und § 12 Absatz 1 Nr. 4 der GGVSee durch die BAM sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung und Inspektion von IBC gemäß ADR/RID/IMDG-Code Unterabschnitt 6.5.4.4 (Inspektion und Prüfung jedes metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC) und 6.5.4.5 (Reparierte IBC). Die Revision ist ab sofort anwendbar.

(gg/gh)

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