Aktuelle Gefahrgut-Regelungen wegen Covid-19

Unter anderem wurde die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigungen und der Bescheinigungen der Gefahrgutbeauftragten, die derzeit zur Verlängerung anstehen, bis Ende November 2020 verlängert.
©Foto: Verlag Heinrich VogelRegelung | Inhalt | Dauer |
im Straßenverkehr | ||
M324 | Gültigkeit der Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte | bis 30.11.20 |
M325 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks | bis 31.8.20 |
M326 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 | bis 31.8.20 |
M327 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen bei ortsbeweglichen Tanks und MEGC | bis 31.8.20 |
ASTRA-Verfügung | Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung auf dem Gebiet der Schweiz | bis 30.9.20 |
Bekanntmachung der PHMSA | Gültigkeit der wiederkehrenden Schulung von Gefahrgutmitarbeitern in den USA | bis 23.6.20 |
im Schienenverkehr | ||
RID 1/2020 | Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte im Schienenverkehr | bis 30.11.20 |
RID 2/2020 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks | bis 31.8.20 |
RID 3/2020 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 | bis 31.8.20 |
RID 4/2020 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen bei ortsbeweglichen Tanks und MEGC | bis 31.8.20 |
auf Wasserstraßen | ||
ADN/M025 | Gültigkeit der Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte | bis 30.11.20 |
ADN/M026 | Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen sowie der Zulassungsbescheinigungen | bis 30.9.20 |
im Seeverkehr | ||
Bekanntmachung des BMVI | Geltungsdauer von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr | bis 31.10.20 |
im Luftverkehr | ||
Mitteilung des LBA | Gültigkeit der Gefahrgutschulungszertifikate im Luftverkehr | bis 31.7.20 |
Beförderungen von bestimmten Gütern | ||
M328 | Beförderung von Desinfektionsmitteln, hydroalkoholischen Gelen und Lösungen | bis 31.8.20 |
Bekanntmachung des BMVI | Duldung von Verstößen bei der freigestellten Beförderung von Hygiene- sowie medizinischen Produkten zur Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie | bis 31.8.20 |
BAM-Allgemeinverfügung | Anforderungen für die Beförderung von UN 3291 (medizinischer Abfall) in loser Schüttung | unbefristet |
Die Regelungen werden derzeit auf nationaler wie internationaler Ebene laufend aktualisiert und angepasst, daher keine Gewähr für den aktuellsten Stand der Aufstellung. (gg/gh)
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