Wer gefährliche Güter in andere Staaten versendet oder befördert, kann sich auf die Regelungen von ADR, RID und ADN berufen. Zumindest soweit es den europäischen Raum und einige umliegende Länder betrifft. Die Vorschriften des IMDG-Codes und der IATA-DGR für den See- und Luftverkehr sind bekanntermaßen weltweit gültig.
Große Unterschiede
Darüber hinaus sind jedoch in vielen Ländern nationale Regeln zu berücksichtigen. So stellen beispielsweise beim Gefahrguttransport nach China die Unterschiede in Sprache, Mentalität und Kultur eine große Herausforderung dar. Das Management gefährlicher Chemikalien auf der Straße ist dort in der sogenannten Decree 591 geregelt. Sie gibt die Themen vor, die dann in den nationalen Standards konkretisiert werden. Wobei der geplante künftige Standard JT/T 617 viele Teile aus dem ADR übernehmen soll (siehe den Beitrag „Land der Unterschiede“).
Zahlreiche Abweichungen von den internationalen Vorschriften kennen die Vereinigten Staaten von Amerika. Verstöße gegen die entsprechenden nationalen Bestimmungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Es empfiehlt sich deshalb, bei Fragen vorab die zuständigen US-Behörden und Verbände zu kontaktieren (siehe „Sehr eigen“).
In Italien gilt zwar das ADR, bei der Beförderung explosiver Stoffe ist jedoch ein spezielles Genehmigungsverfahren zu durchlaufen (siehe „Esplosivi all’italiana“). Mit einigen wenigen Besonderheiten hat selbst das schweizerische SDR aufzuwarten („Klassentreffen“). Und bei der UNO denkt man sogar darüber nach, den Begriff „Europa“ aus dem ADR zu streichen, um damit weitere Unterzeichnerstaaten anzusprechen („Nicht nur in Europa“).
China verfügt über eine verwirrend hohe Anzahl an Regularien und nationalen Standards rund um den Gefahrguttransport. Ein Harmonisierungsprozess, im Straßenverkehr mit Hilfe von Teilen des ADR, ist im Gang. für mehr bitte anmelden
Wer in die USA Gefahrgut befördert, ist gut beraten, sich mit den Eigenheiten der US-spezifischen Regelungen auseinanderzusetzen. Und sich bei den einschlägigen Behörden und Verbänden zu informieren. für mehr bitte anmelden
Bei der Beförderung explosiver Stoffe der Klasse 1 nach und durch Italien gelten nicht nur die
internationalen Vorschriften. Es ist auch ein nationales Genehmigungsverfahren zu absolvieren. für mehr bitte anmelden
Im Gefahrgutrecht wie auch im Chemikalienrecht teilen die Schweizer viele Gemeinsamkeiten mit ihren deutschsprachigen Nachbarn. Aber ebenso gehen sie die Themen mit einem spezifisch eigenen Zugang an. für mehr bitte anmelden
Die Verwendung des Begriffs „European“ im Titel des ADR war eines der zentralen Themen auf der 104. Tagung der Working Party 15 vom 15. bis zum 17. Mai in Genf. für mehr bitte anmelden
Die europäische Norm EN-12642 hat dafür gesorgt, dass sich die EU-weit verfügbaren Fahrzeuge wesentlich verbessert haben. Trotzdem gibt es dabei einiges zu beachten. für mehr bitte anmelden
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