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Schwerpunkt des Monats Juni 2022

Vorschriften 2023

Warntafel 1088 33 Maße Titel GG 06_2022 1200

© Foto: Aunging | AdobeStock

In gut sechs Monaten ist es wieder so weit: Die Gefahrgut-Regelwerke 2023 für Straße, Schiene und Binnenschiff, aber auch für den Luftverkehr treten in Kraft. Im Landverkehr wird es traditionsgemäß eine sechsmonatige Übergangsfrist geben, in der Luft muss der Wechsel – wie ebenfalls üblich – unmittelbar umgesetzt werden. Grund genug, sich rechtzeitig anzuschauen, welche Neuerungen im nächsten Jahr auf die Gefahrgutverantwortlichen zukommen werden.

Das ADR 2023 wird mit einigen neuen und vielen Änderungen bei bestehenden UN-Nummern aufwarten. Dazu kommen beispielsweise eine neue Regelung für Gasflaschen, Änderungen bei der Konformitätsbewertung von Druckgefäßen und Tanks sowie der Wegfall der Telefonnummer im Kennzeichen für Lithiumbatterien. Und in einem neuen Kapitel 6.9 werden ortsbewegliche Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen eingeführt (siehe den Beitrag „Neuerungen ADR 2023“).

In RID und ADN wird es unter anderem einen neuen Abschnitt 1.2.3 geben. Er beinhaltet die Abkürzungen, die bislang im Abschnitt 1.2.1 gestanden haben. Einige Begriffe erhalten eine neue Formulierung, ebenso wie die Verpackungsanweisung P200 und der Bezug auf diverse Normen in Teil 6 (siehe „Andere Schwerpunkte“). Und die Neuerungen in der 64. Ausgabe der IATA-DGR sind ebenfalls in diesem Schwerpunkt zu finden („Änderungen kurz gefasst“).

Neue Regelungen wird es wie zu erwarten auch für die Beförderung von Lithiumbatterien geben („Was ändert sich 2023?“). Und zu guter Letzt stellen wir die Vorschläge eines langjährigen Kenners der Gefahrgutvorschriften zur Diskussion, wie die Regelwerke einheitlicher und verständlicher gemacht werden könnten („Es geht noch besser“).

Rudolf Gebhardt, Redakteur GEFAHR/GUT