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Verpackung Spezial 2025

Titel Verpackung Spezial 2025

© Foto: Redaktion fokus GEFAHR/GUT

Vom 23. bis 25. September 2025 trifft sich die Verpackungsbranche in Nürnberg zur Messe Fachpack. Der Messeveranstalter erwartet gut 1 400 Aussteller, die dem Fachpublikum in 11 Hallen ihre neusten Entwicklungen, Trends und Technologien vorstellen.

Im Fokus der Messe stehen Packstoffe und Packhilfsmittel sowie innovative Lösungen aus der Verpackungstechnologie. Diese Themen finden sich auch in unserem Booklet wieder. So informieren wir unsere Leser über die unterschiedlichen Verpackungsarten aus Holz, Kunststoff, Stahl und Wellpappe – mit ihren Charakteristika, Gebindetypen, Einsatzgebieten und künftigen Herausforderungen.

Ein wichtiges Thema, das bereits auf der Fachpack 2024 ganz oben auf der Agenda stand, war Nachhaltigkeit. Das wird in diesem Jahr eine noch zentralere Bedeutung einnehmen. So steigen beispielsweise die Ansprüche an die Wiederverwendung und Wiederverwendungsquoten seitens der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packing Waste Regulation), die im Februar 2025 in Kraft getreten ist. Ab 2030 gelten verbindliche Quoten für Rezyklate und Wiederverwendungssysteme.

Bahnbrechende Neuerungen im Verpackungswesen sind in den kommenden Jahren wohl nicht zu erwarten, vielmehr werden sich die Hersteller vor dem Hintergrund des ökologischen Fußabdrucks auf die Optimierung ihrer Produkte konzentrieren. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, sind funktionierende Kreislaufsysteme, die eine höhere Wiederverwendungsquote ermöglichen, unerlässlich. Die Branche steht damit vor der Aufgabe, nicht nur die Materialwahl, sondern auch die gesamte Verpackungs-logistik und Rückführung neu zu denken.

Damit nicht genug: Das Thema EU-Entwaldungsverordnung steht in den Startlöchern, das hinter vorgehaltener Hand auch als Bürokratiemonster bezeichnet wird. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen in Europa große Unternehmen rückwirkend nachweisen, dass die eingesetzten Rohstoffe oder Erzeugnisse für Papier- und Kartonverpackungen nicht von entwaldeten Flächen stammen. Eine Mammutaufgabe, die insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen stark fordern werden. Letztgenannte haben jedoch noch Zeit bis zum 31. Dezember 2026, bis auch für sie die Verordnung verpflichtend wird.

Thomas Maier,
Redakteur fokus GEFAHR/GUT