Lithiumbatterien

07.01.2016 Meldung

US-OSHA: Lithiumbatterien sind keine Erzeugnisse

Nach Ansicht der US-Behörde sind Non-Consumer-Lithiumbatterien und -Geräte mit Lithiumbatterien als Gemische zu betrachten
große Lithiumbatterien 1200

Laut OSHA ist für Non-Consumer-Lithiumbatterien ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen.

©Foto: Jan Woitas/dpa

Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) des US-Department of Labour vertritt die Auffassung, dass Non-Consumer-Lithiumbatterien und -Geräte mit Lithiumbatterien nach dem Hazard Communication Standard HCS (= US-GHS) keine Erzeugnisse, sondern Gemische sind. Dies geht aus einer Antwort der Behörde auf eine Anfrage des US-Unternehmens Labelmaster Services hervor.

Genauso wie Bleisäurebatterien, so das Schreiben, könnten Lithiumionenbatterien und Geräte mit solchen Batterien undicht sein, auslaufen oder zerbrechen. Firmenangestellte könnten deshalb einer gesundheitlichen oder physikalischen Gefahr ausgesetzt sein, weswegen die Einstufung als Erzeugnis ("article") nicht zutreffend wäre. Rechtsfolgen dieser Auffassung:

  • Die Verpackung muss gemäß HCS 2012 gekennzeichnet sein.
  • Ein Sicherheitsdatenblatt ist zu erstellen.

Fraglich ist allerdings, welcher Gefahrenklasse und -kategorie die Batterien zugeordnet werden sollten.

Bislang ist noch unklar, ob die Auffassung der OSHA von anderen Staaten geteilt wird. (gg/gh)

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