Technische Quarantänefläche für E-Fahrzeuge
Das beschädigte E-Fahrzeug soll räumlich zur Umwelt abgegrenzt sein, sodass im Brandfall keine weiteren Schäden entstehen.
©Foto: Verband der AutomobilindustrieDer Verband der Automobilindustrie (VDA) hat Informationen veröffentlicht, wie eine befestigte Abstellfläche für E-Fahrzeuge mit havarierten Lithium-Ionen-Batterie gestaltet werden sollte. Diese Technische Quarantänefläche muss mit ausreichendem Abstand zu anderen Gegenständen gewählt werden. Dieser Abstand zu Gebäuden oder zur Vegetation ist besonders wichtig, um zu verhindern, dass Brände sich ausbreiten. Eventuell austretende Betriebsstoffe der Batterie können auf der Technischen Quarantänefläche nicht in die Umwelt gelangen.
Einige Kriterien für die Ausgestaltung der Quarantänefläche sind:
- Untergrund mit nicht brennbaren und versiegelten Flächen wie z.B. Asphalt2 -, Beton- oder Klinkerflächen mit Entwässerungsanschluss
- Kennzeichnung der E-Fahrzeuge und Quarantänefläche (DGUV Anforderung)
- Üblicher Stellflächenbedarf für Fahrzeuge allein (Länge x Breite) - ohne Umfeld, zum Beispiel M1/N1: 5,0 m x 2,5 m
- Beachtung der technischen Vorgaben für das abgestellte E-Fahrzeug seitens des Fahrzeugherstellers beziehungsweise Informationen des fahrzeugspezifischen Rettungsdatenblatts
Das Fahrzeug kann unter diesen Bedingungen auch mehrere Tage sicher aufbewahrt werden. (gg/sp)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit