Neue SDB: Ende der Übergangsfrist
Hersteller müssen die Sicherheitsdatenblätter zum 01. Januar 2023 inhaltlich und in ihrem Aufbau verbindlich anpassen. für mehr bitte anmelden
Hersteller müssen die Sicherheitsdatenblätter zum 01. Januar 2023 inhaltlich und in ihrem Aufbau verbindlich anpassen. für mehr bitte anmelden
In dem Schreiben erläutert der Verband der Mineralfarbenindustrie die nanospezifischen Informationen, die künftig im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein müssen. für mehr bitte anmelden
Unter welchen Beförderungsbedingungen ein Gefahrgut über die Straße, auf der Schiene, per See- oder Luftweg transportiert wird, bestimmt die UN-Nummer. Die Auswahl ist deshalb sorgfältig vorzunehmen. für mehr bitte anmelden
Die neue Fassung der Technischen Regel beinhaltet eine Reihe von redaktionellen Änderungen und Ergänzungen. für mehr bitte anmelden
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk informiert, unter welchen Bedingungen Stoffe in Nanoform im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Die Leitlinien wurden in der Fassung 4.0 überarbeitet, um der aktuellen Fassung des Anhangs II der REACH-Verordnung zu entsprechen. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) 2020/878 hat Anhang II „Sicherheitsdatenblatt“ der REACH-Verordnung geändert für mehr bitte anmelden
Die Änderungen der REACH-Verordnung erfordern in einigen Abschnitten auch die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter für mehr bitte anmelden
Im Rahmen der REACH-Verordnung erlauben Expositionsszenarien die Bewertung von Expositionshöhen. Aber sie nehmen den Verwender auch in die Pflicht. für mehr bitte anmelden
Seit der Einführung von REACH sind Expositionsszenarien im Anhang der Sicherheitsdatenblätter von Einzelstoffen obligatorisch. Sie ermöglichen dem Verwender eine problemlose Bewertung von Expositionshöhen definierter Verwendungen, nehmen ihn jedoch auch in die Pflicht. für mehr bitte anmelden