Anzahl der Beförderungseinheiten im Straßenverkehr: M342 ersetzt M304
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt die Beförderung gefährlicher Güter in Einheiten mit mehr als einem Anhänger oder Auflieger. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erlaubt die Beförderung gefährlicher Güter in Einheiten mit mehr als einem Anhänger oder Auflieger. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet unter bestimmten Bedingungen den Schienentransport von Druckgefäßen, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet im Straßenverkehr den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Mit der multilateralen Vereinbarung bleiben Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. September 2021 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung erlaubt die Beförderung von LSA-III-Material der Klasse 7 ohne Auslaugungstest nach 2.2.7.2.3.1.4 ADR. für mehr bitte anmelden
Die multilateralen Vereinbarungen M333 und M334 verlängern die Gültigkeit der Bescheinigungen bis zum 30. September 2021 für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet den Transport von Druckgefäßen und Kryo-Behältern, deren wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung verlängert die Gültigkeit von Gb-Schulungsbescheinigungen für den Schienenverkehr bis zum 28. Februar 2021. für mehr bitte anmelden