Rekonditionierungskarte aktualisiert
In der Karte sind alle Standorte sowie die Kontaktdaten der Rekonditionierbetriebe eingetragen.
©Foto: Rudolf GebhardtDamit Fässer, Kanister und IBC fortlaufend für die Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen rekonditioniert werden. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, muss ein Rekonditionierbetrieb von der zuständigen Behörde zugelassen sein. In Deutschland ist das beispielsweise die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin.
Für die Nutzer der betroffenen Verpackungen und Packmittel stellt sich die Frage, wer ihre gebrauchten Behälter wiederaufbereiten kann. Die neue Rekonditionierungskarte 2019 zeigt deshalb, welche Betriebe in Deutschland für Rekonditionierung, Wartung und Reparatur von Fässern, Kanistern und IBC zugelassen sind, wie man mit ihnen in Kontakt tritt und wo man sie findet. Die Rekonditionierungskarte 2019 liegt Ausgabe 06/2019 des Gefahr/gut-Magazins bei, das am 7. Juni erscheint. (gg/gh)
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